Watchmen: The End is Nigh Part 2 Systemanforderungen: Können Sie es ausführen?

Watchmen: The End is Nigh Part 2 Systemanforderungen – prüfen Sie, ob Ihr PC kompatibel ist.

Watchmen: The End is Nigh Part 2 Systemanforderungen
Entwickler:
keine Angaben
Verleger:
keine Angaben
Erscheinungsdatum:
29 Juli 2009 (16 Jahre vor)
Hardware-Anspruchsniveau:
1 / 10 - nicht anspruchsvoll
Unterstützung von Raytracing:
keine Angaben

Offizielle Systemanforderungen von Watchmen: The End is Nigh Part 2

Um Watchmen: The End is Nigh Part 2 auszuführen, benötigen Sie mindestens 1 GB RAM und 2 GB freien Festplattenplatz. Das Spiel erfordert eine Mindestgrafikkarte wie die GeForce FX 5900 Ultra. Was Ihre CPU betrifft, so ist ein Pentium D 915 das Minimum.

Mindestanforderungen

Grafikkarte:
Geforce® 6 Series or greater, ATI Radeon™ x800 series or greater, shader 3.0 and 256MB video memory required
Prozessor:
1.8Ghz 64bit (dual core)
Speicher:
1 GB RAM
Festplattenlaufwerk:
2GB Available HDD Space
Betriebssystem:
Microsoft® Windows® XP SP1+ (32bit & 64bit), Vista SP1+ (32bit & 64bit)
DirectX:
DirectX® 9.0c

Ihr PC in Watchmen: The End is Nigh Part 2 gebaut


Ihre Grafikkarte in Watchmen: The End is Nigh Part 2

Leistungsstufen unterhalb der Leiste entsprechen den Ziel-FPS, die auf jedem Marker für diese Voreinstellung/Auflösung angezeigt werden.

RTX 3060

GeForce RTX 3060 ist 407.1x schneller als GeForce FX 5900 Ultra. Ihre GPU kann das Spiel mit minimalen Einstellungen ausführen.



Ihr Prozessor in Watchmen: The End is Nigh Part 2

i5-12400
minimaler
Pentium D 915

Core i5-12400 ist 40.9x schneller als Pentium D 915. Ihre CPU kann das Spiel mit minimalen Einstellungen ausführen.


Bewertungen der Gemeinschaft

Hier können Sie die Benutzerbewertung des Spiels sehen und selbst bewerten.


Dieses Spiel hat noch keine Benutzerbewertungen.

Bewerte Watchmen: The End is Nigh Part 2 auf einer Skala von 1 bis 5:

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Andere Spiele

Kommentare

Hier kannst du uns deine Meinung zum Spiel Watchmen: The End is Nigh Part 2 sagen, unseren Bewertungen zustimmen oder sie ablehnen, oder Fehler oder Ungenauigkeiten auf der Seite melden.